Bevor Sie mit uns Kon­takt aufnehmen

trotz negativer Schufa umschulden - Zwangsversteigerung stoppen

Zwangs­ver­stei­ge­rung stoppen!

Mit unse­rer Hil­fe kön­nen Sie die Zwangs­ver­stei­ge­rung stop­pen! Wenn der Ver­lust Ihres Hau­ses, Ihrer ETW oder sogar meh­re­rer Immo­bi­li­en durch die Zwangs­ver­stei­ge­rung droht, ste­hen Sie unter einem enor­men Druck. Schlaf­lo­se Näch­te, die Angst vor dem mög­li­chen sozia­len Abstieg und der Ver­lust von Freun­den und Bekann­ten sind oft eine Begleit­erschei­nung. Lei­der gibt es auch hier schwar­ze Scha­fe, die Ihre Not aus­nut­zen. Wenn Sie einem Betrü­ger auf­ge­ses­sen sind und viel Geld ver­lo­ren haben, hilft nur die Straf­an­zei­ge. Bei uns zah­len Sie im vor­aus natür­lich nichts. Unse­re Pro­vi­si­on wird immer mit­fi­nan­ziert, so sind Sie nicht mit zusätz­li­chen Raten belas­tet. Wir kön­nen die Zwangs­ver­stei­ge­rung abwen­den — und erst dann haben wir eine Bezah­lung verdient!

Wir sind Pro­fis mit über 35 Jah­ren Erfah­rung in die­sem Bereich. Die gän­gis­te Metho­de eine Zwangs­ver­stei­ge­rung zu stop­pen ist die Ablö­sung der For­de­run­gen!
 Unse­re anwalt­li­chen Part­ner kön­nen — falls erfor­der­lich — ver­su­chen Zeit zu gewin­nen, damit die Finan­zie­rung durch uns auf­be­rei­tet und abge­wi­ckelt wer­den kann. Idea­ler Wei­se fas­sen wir all Ihre Ver­bind­lich­kei­ten zusam­men, damit Ihre Schufa nach etwa 3 1/2 Jah­ren wie­der in Ord­nung ist und Sie pro­blem­los eine güns­ti­ge Anschluss­fi­nan­zie­rung erhal­ten können.

Dafür erwar­ten wir von Ihnen nur eines: Koope­ra­ti­on und Kom­mu­ni­ka­ti­on! Wir bekom­men über 1.500 Anfra­gen zur Abwen­dung der Zwangs­ver­stei­ge­rung pro Jahr, wovon wir rund ein Drit­tel — nur wegen man­geln­der Koope­ra­ti­on und Kom­mu­ni­ka­ti­on — schon nach weni­gen Tagen ableh­nen müs­sen. Das ist ärger­lich und völ­lig unver­ständ­lich, denn neben den Gläu­bi­gern ist die Zeit Ihr größ­ter Feind. Aber mit ein paar Emails hin und her, ist Ihr Finan­zie­rungs-Pro­blem nicht zu lösen. Set­zen Sie Prio­ri­tä­ten, näm­lich den Erhalt des Hau­ses und die Ret­tung vor der Zwangs­ver­stei­ge­rung, für Sich und Ihre Familie.

Bit­te neh­men Sie daher nur Kon­takt zu uns auf, wenn Sie den abso­lu­ten Wil­len haben Ihr Haus zu behal­ten. Wenn Sie uns dann die erfor­der­li­chen Unter­la­gen schnellst­mög­lich zur Ver­fü­gung stel­len, kön­nen wir die Zwangs­ver­stei­ge­rung stoppen.

Mit unse­rer Erfah­rung kön­nen wir in einem Tele­fo­nat schon nach weni­gen Minu­ten sehr kon­kret sagen, ob und wie wir hel­fen kön­nen. Rufen Sie uns an: 02301 — 919 830.

Unse­re Leis­tun­gen auf einen Blick  

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