Mit Inves­to­ren Zwangs­ver­stei­ge­rung verhindern

Mit Inves­to­ren Zwangs­ver­stei­ge­rung ver­hin­dern bzw. end­gül­tig abschlie­ßen. Aber es gibt erheb­li­che Unter­schie­de in der Ver­trags­ge­stal­tung diver­ser Anbie­ter und wel­che Aus­wir­kun­gen haben die gestie­ge­nen Zin­sen auf die Mög­lich­keit eines Inves­to­re­n­en­ga­ge­ments um die Zwangs­ver­stei­ge­rung Ihre Immo­bi­lie zu ver­hin­dern. Lesen Sie hier wei­ter zu Hil­fe bei Zwangs­ver­stei­ge­rung durch Investoren.

Hil­fe bei Zwangs­ver­stei­ge­rung durch Inves­to­ren:

  • Ein Inves­tor kauft die Forderung/en der Banken/Gläubiger raus. Dadurch ist der Zwangs­ver­stei­ge­rungs­grund erle­digt und der Eigen­tü­mer sofort “erlöst”. Es ist auch auch mög­lich, eine kom­plet­te Sanie­rung Ihrer Finan­zen durch­zu­füh­ren und alle Ver­bind­lich­kei­ten abzu­lö­sen. In vie­len Fäl­len ver­zich­ten Inves­to­ren auf einen Eigentümerwechsel.
  • Auch wenn Sie nur noch für einen begrenz­ten Zeit­raum in Ihrem Haus woh­nen wol­len, z. B. fünf Jah­re, ist der Kauf durch unse­re Inves­to­ren durch­aus eine Mög­lich­keit, die Zwangs­ver­stei­ge­rung zu verhindern.
  • Der Eigen­tü­mer bleibt wei­ter in sei­nem Objekt woh­nen und zahlt das Dar­le­hen an den Inves­tor zurück.
  • Dane­ben stel­len wir dem Eigen­tü­mer einen Finanz­plan auf, mit dem er in der Lage ist, sein Eigen­tum nach einem ver­ein­bar­tem Zeit­raum, abhän­gig von der Schufa (ange­strebt wer­den drei bis acht Jah­re), zurück zu kau­fen — nota­ri­ell garantiert.

Wich­tig für Sie!

Es gibt sehr gro­ße Unter­schie­de bei den Ange­bo­ten im Inter­net. Wenn Sie sel­ber zurück­kau­fen wol­len, aber Ihre Schufa nega­tiv ist, brau­chen Sie den Inves­tor für min­des­tens 3 Jah­re. Denn erst 3 Jah­re nach Erle­di­gung wer­den Ihre Schuf­a­ein­trä­ge gelöscht. Daher sind fol­gen­de Fra­gen wichtig:

  1. Bekom­men Sie genug Zeit (3 Jah­re) bis Ihre Schufa wie­der “sau­ber” ist? Bei uns immer!
  2. Wel­che Kos­ten wer­den ver­langt? Wir machen Ihnen ger­ne ein Angebot!
  3. Falls es doch schief­geht: Wer bekommt den Über­er­lös im Fall des Ver­kaufs? Bei uns immer Sie!

Wel­ches Kon­zept für den Erhalt Ihres Eigen­tums das Rich­ti­ge ist, kön­nen wir Ihnen erst sagen, wenn wir Sie bzw. Ihren Fall ken­nen­ge­lernt haben und über die Hin­ter­grün­de infor­miert sind. In vie­len Fäl­len ver­zich­ten unse­re Inves­to­ren auf eine Umschrei­bung im Grund­buch, Sie blei­ben Eigen­tü­mer. Das spart Grund­er­werbs­steu­er. In die­sem Zusam­men­hang wei­sen wir dar­auf hin, dass wir unser Hono­rar nur bei erfolg­rei­cher Ret­tung der Immo­bi­lie erhal­ten. Kei­ne Hil­fe, kein Hono­rar! Wir sagen Ihnen schon im ers­ten Tele­fo­nat ob, und wie, wir die Zwangs­ver­stei­ge­rung durch einen Inves­tor abwen­den können.

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