Mit Inves­to­ren die dro­hen­de Zwangs­ver­stei­ge­rung verhindern

Mit Inves­to­ren kön­nen Sie die Zwangs­ver­stei­ge­rung ver­hin­dern bzw. end­gül­tig abschlie­ßen. Aber wel­che Aus­wir­kun­gen haben die stark gestie­ge­nen Zin­sen? Erheb­li­che! Inves­to­ren refi­nan­zie­ren Ihre Enga­ge­ments bei Ihrer Haus­bank, da sind die gestie­ge­nen Zin­sen natür­lich ein The­ma. Ob ein Inves­tor, wie noch vor einem Jahr, 0,8% Soll­zins bezah­len muss — und die­sen an die Kun­den wei­ter­ge­ge­ben hat —  oder aktu­ell 4 bis 5% Soll­zins, hat natür­lich Aus­wir­kun­gen auf die monat­li­che Belas­tung der Kunden.

Hil­fe bei Zwangs­ver­stei­ge­rung: Quo vadis Immobilienpreise?

  • Die gestie­ge­nen Zin­sen haben den Immo­bi­li­en­markt erschüt­tert. Ver­käu­fe sta­gnie­ren und Neu­bau­vor­ha­ben wer­den stor­niert. Alle die dach­ten “zur Not ver­kau­fen wir das Haus” und sind die Schul­den los gera­ten zuneh­mend in Pro­ble­me. Die noch vor einem Jahr ver­lang­ten Immo­bi­li­en­prei­se rau­schen nach unten. In vie­len Fäl­len sind bei Not­ver­käu­fen die auf­ge­nom­me­nen Dar­le­hen nicht mehr gedeckt. Das heisst, Inves­to­ren sehen auch hier genau­er hin.

Was tun wenn Sie Hil­fe bei Zwangs­ver­stei­ge­rung benötigen?

Das müs­sen Sie wis­sen!
In Zwangs­ver­stei­ge­rungs­ver­fah­ren lagen die Ver­stei­ge­rungs­er­lö­se in den letz­ten Jah­ren bei bis zu 130% des fest­ge­stell­ten Ver­kehrs­wer­tes. Das hat sich kom­plett gedreht, selbst in den soge­nann­ten Immo­bi­li­en-Hot­spots. Erlö­se von 50 bis 70% sind nun wie­der an der Tages­ord­nung. Bei hoch­prei­si­gen Immo­bi­li­en wer­den kei­ne Gebo­te mehr abge­ge­ben, die Bie­ter­stüh­le blei­ben leer.

Hil­fe bei Zwangs­ver­stei­ge­rung: Rech­nen Sie!

Benö­ti­gen Sie die Hil­fe eines Inves­tors um die Zwangs­ver­stei­ge­rung zu ver­hin­dern, löst das Ihr Pro­blem für bis zu maxi­mal 5 Jah­re. Da wir uns nicht, wie in den Medi­en beschrie­ben, in einer Hoch­zins­pha­se befin­den, son­dern aktu­ell noch recht kom­mo­de Zins­sät­ze ver­langt wer­den (1985 z.B. 7,5%), soll­ten Sie nicht auf eine deut­li­che Redu­zie­rung der Zin­sen spe­ku­lie­ren.  Rech­nen Sie für einen Rück­kauf mit min­des­ten 5% Soll­zins zzgl. 2 bis 3% Til­gung. Wenn Sie sich das leis­ten kön­nen ist ein Inves­to­ren­mo­dell eine Lösung Ihrer Finanzierungsprobleme. 

Hil­fe bei Zwangs­ver­stei­ge­rung: Der fei­hän­di­ge Ver­kauf als “ulti­ma ratio”

Da Inves­to­ren Geld kos­ten soll­ten Sie, wenn alle Optio­nen durch­ge­rech­net sind, immer auch den frei­hän­di­gen Ver­kauf Ihrer Immo­bi­lie in Betracht zie­hen. Hier haben Sie die bes­ten Chan­cen einen orden­li­chen Preis zu erzie­len. In einer Ver­stei­ge­rung, wie zuvor schon erwähnt, müs­sen Sie mit einem deut­lich schlech­te­ren Ergeb­nis rechnen.

 

Wel­ches Kon­zept für den Erhalt Ihres Eigen­tums das Rich­ti­ge ist, kön­nen wir Ihnen erst sagen, wenn wir Sie bzw. Ihren Fall ken­nen­ge­lernt haben und über die Hin­ter­grün­de infor­miert sind. In vie­len Fäl­len ver­zich­ten unse­re Inves­to­ren auf eine Umschrei­bung im Grund­buch, Sie blei­ben Eigen­tü­mer. Das spart Grund­er­werbs­steu­er. In die­sem Zusam­men­hang wei­sen wir dar­auf hin, dass wir unser Hono­rar nur bei erfolg­rei­cher Ret­tung der Immo­bi­lie erhal­ten. Kei­ne Hil­fe, kein Hono­rar! Wir sagen Ihnen schon im ers­ten Tele­fo­nat ob, und wie, wir die Zwangs­ver­stei­ge­rung durch einen Inves­tor abwen­den kön­nen. Neh­men Sie doch ein­fach tele­fo­nisch Kon­takt zu uns auf und Sie wis­sen nach kur­zer Zeit was wir emp­feh­len würden.

02301 919 830
(Mo. bis Do. 9–17 Uhr — Fr. 9–16 Uhr)

Zum Kon­takt­for­mu­lar