Immo­bi­lie kos­ten­los bewerten

Hier kön­nen Sie Ihre Immo­bi­lie kos­ten­los bewer­ten. Vie­le Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer haben aktu­ell kei­ne Vor­stel­lung wel­chen Wert das eige­ne Haus oder die Eigen­tums­woh­nung hat. Hier bie­ten wir fol­gen­den Kun­den die Mög­lich­keit sich einen — unver­bind­li­chen — Wert zu Ihrer Immo­bi­lie ermit­teln zu lassen.

  1. Kun­den die von der Zwangs­ver­stei­ge­rung bedroht sind. Inbe­son­de­re dann, wenn Ihnen der Wert Ihrer Immo­bi­lie laut Gerichts­gut­ach­ten zu nied­rig erscheint. Unse­re Erfah­rung ist, dass vie­le Gut­ach­ten 10 bis 15% unter dem eigent­li­chen Markt­wert Ihrer Immo­bi­lie blei­ben. Noch gra­vie­ren­der sind die Unter­schie­de wenn der Gut­ach­ter nicht ins Haus konn­te. Da fol­gen wei­te­re Abschlä­ge in etwa der­sel­ben Größenordnung.
  2. Kun­den die pla­nen Ihre Hypo­thek und die Kre­di­te  als Gesamt­pa­ket zu finan­zie­ren oder Kun­den die nur Ihre Kre­di­te als Nach­rang­dar­le­hen zusam­men­zu­fas­sen wol­len. Auch hier ist es wich­tig, den Wert der Immo­bi­lie zu kennen.
  3. Kun­den die eine Immo­bi­lie kau­fen wol­len. Unse­re Markt­wert­ana­ly­se ori­en­tiert sich an Prei­sen von aktu­el­len ver­käu­fen in Ihrer Regi­on. So kön­nen Sie prü­fen, ob die Ihnen ange­bo­te­ne Immo­bi­lie preis­lich passt.

Hin­weis: Am Ende der Ein­ga­be müs­sen Sie Ihre Kon­takt­da­ten ein­ge­ben. Wenn alles rich­tig erfasst ist, erhal­ten Sie sofort eine unver­bind­li­che Wert­ermitt­lung per Email. Sie erhal­ten dann an die ange­ge­be­ne Email­adres­se unse­re Selbst­aus­kunft. Dann kön­nen wir Ihnen gleich ein kon­kre­tes Ange­bot zu Ihrer Finan­zie­rung machen.

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Der Wert Ihrer Immo­bi­lie ist, neben Ihren Ein­künf­ten, ein ent­schei­den­der Fak­tor für die Gewäh­rung einer Hypo­thek. Als Faust­re­gel gilt: Je höher der Wert der Immo­bi­lie umso grö­ßer die Chan­ce auf eine Finan­zie­rung, auch bei sehr schlech­ter Schufa und/oder Lohnpfändungen.

Eini­gen von der Zwangs­ver­stei­ge­rung bedroh­ten Kun­den wur­de, von sog. “Fach­leu­ten”, gera­ten den Gerichts­gut­ach­ter nicht ins Haus zu las­sen. Das kann fata­le Aus­wir­kun­gen auf den zu ermit­tel­den Ver­kehrs­wert haben. Vie­le Gut­ach­ter pas­sen dann den Gebäu­de­stan­dard an das Bau­jahr an. Erneu­er­te Bade­zim­mer, Elek­tro­an­la­gen, Hei­zung etc. fin­den daher kei­ne oder kaum Berück­sich­ti­gung. Das drückt den Immo­bi­li­en­wert nach unten. Stel­len Sie sich vor, Sie benö­ti­gen € 180.000.-, aber das Gerichts­gut­ach­ten kommt nur auf einen Wert von € 160.000.-. Finan­zie­rung mög­lich aber schwie­rig und teu­er. Hät­ten Sie den Gut­ach­ter ins Haus gelas­sen wäre er mög­li­cher Wei­se auf einen Wert von € 200.000.- oder mehr gekom­men. Finan­zie­rung viel ein­fa­cher und preis­wer­ter. Nut­zen Sie daher bit­te unse­ren Ser­vice: Immo­bi­lie kos­ten­los bewerten.

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Droht schon die Zwangs­ver­stei­ge­rung? Las­sen Sie es nicht soweit kommen!

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