Zwangsversteigerungs Ratgeber - wichtige Informationen

Zwangs­ver­stei­ge­rungs-Rat­ge­ber

Hier erfah­ren Sie eini­ge Fak­ten zum The­ma Zwangs­ver­stei­ge­rung und der Ver­hin­de­rung in ver­ständ­li­cher Form. Wir beschrän­ken uns auf die am häu­figs­ten ange­wand­ten und bewähr­ten Vorgehensweisen.
In den aller­meis­ten Fäl­len möch­ten die Betrof­fe­nen Kun­den das Haus dau­er­haft behal­ten. Gera­de bei älte­ren Haus­ei­gen­tü­mern kommt oft der Wunsch, dass Haus nur noch für einen bestimm­ten Zeit­raum zu behal­ten. Und dann gibt es noch die Grup­pe derer, die das Haus, ohne den Druck der Zwangs­ver­stei­ge­rung, frei­hän­dig zum best­mög­li­chen Preis ver­kau­fen wol­len. Drei unter­schied­li­che Aus­gangs­la­gen für die es jeweils ent­pre­chen­de Lösun­gen gibt.

Zwangs­ver­stei­ge­rung; unse­re Erfahrungen:

Sie benö­ti­gen Infor­ma­tio­nen um die rich­ti­gen Schrit­te, zur Ret­tung Ihres Hau­ses vor der Zwangs­ver­stei­ge­rung, einzuleiten.

Es gibt, bei den aller­meis­ten Zwangs­ver­stei­ge­run­gen, nur eine Mög­lich­keit das Pro­blem dau­er­haft zu lösen — näm­lich die Ablö­sung der Gläu­bi­ger. Sicher kön­nen Sie mit einem guten Juris­ten oder Bera­ter das Ver­fah­ren her­aus­zö­gern. Aber wel­che Aus­wir­kun­gen hat das Wis­sen um den mög­li­chen Ver­lust Ihres Hau­ses auf Sie und Ihre Fami­lie. Die­sen Zustand zu ver­län­gern ist sicher nicht in Ihrem Inter­es­se. Daher sind schnel­le, prag­ma­ti­sche und pro­fes­sio­nel­le Part­ner wich­tig, die wie­der Ruhe in Ihr Leben brin­gen. Auch von Ihrer Sei­te ist Eile gebo­ten. Sie müs­sen uns die erfor­der­li­chen Unter­la­gen schnellst­mög­lich zu Ver­fü­gung stel­len. Wenn Sie damit Pro­ble­me haben, spre­chen Sie mit uns. Unse­re erfah­re­nen Sach­be­ar­bei­ter hel­fen Ihnen bei der Beschaf­fung von Ablö­se­sal­den und bei der Klä­rung von Akten­zei­chen und Ver­fah­rens­num­mern.
Wich­tig! Auch wenn es schwer fällt. Haben Sie ein­mal eine Auf­stel­lung Ihrer gesam­ten Ver­bind­lich­kei­ten und der dazu­ge­hö­ri­gen Monats­ra­ten ange­fer­tigt? Haben Sie des­wei­te­ren eine Auf­stel­lung der “unver­meid­li­chen Kos­ten” als da wären Strom, Hei­zung, Grund­be­sitz­ab­ga­ben, Ver­si­che­run­gen, Tan­ken, Lebens­hal­tung etc. ange­fer­tigt. Es ergibt sich eine Sum­me, die zie­hen Sie von Ihren Ein­nah­men ab — haben Sie wirk­lich aus­rei­chend Ein­kom­men zur Ver­fü­gung um das Haus zu hal­ten und zu erhal­ten? Wenn Sie die­se Fra­ge mit ja beant­wor­ten kön­nen lohnt es sich über Hil­fe bei Zwangs­ver­stei­ge­rung nach­zu­den­ken und umge­hend Kon­takt zu uns aufzunehmen.

Kön­nen wir Ihnen nicht hel­fen, zah­len Sie auch nichts!
Das kön­nen wir nur weil wir Erfolg in unse­rer Arbeit haben. Han­deln wir Ver­glei­che aus, oder errei­chen wir die einst­wei­li­ge Ein­stel­lung um die Finan­zie­rung in Ruhe abzu­wi­ckeln, kos­tet Sie das eben­falls kei­nen Cent.
Nur mit einem star­ken, erfah­re­nen und hoch qua­li­fi­zier­tem Part­ner kön­nen Sie Ihre Zwangs­ver­stei­ge­rungs-Pro­ble­me lösen. Daher spre­chen Sie bei hypohilfe.de aus­schliess­lich mit Fach­leu­ten, die zum Teil über 30 Jah­re Erfah­rung im ver­hin­dern von Zwangs­ver­stei­ge­run­gen haben. Auch unse­re lang­jäh­ri­gen Ver­bin­dun­gen zu Inves­to­ren, bie­ten Ihnen eine Men­ge an Mög­lich­kei­ten das schlimms­te — die Zwangs­ver­stei­ge­rung — also den Ver­lust Ihrer Immo­bi­lie zu ver­hin­dern.

Ganz wich­tig ist die Fra­ge nach den Kos­ten. Bei hypohilfe.de zah­len Sie kei­ner­lei Vor­kos­ten, Abschlä­ge oder sons­ti­ge Gebüh­ren. Wir bekom­men nur dann unse­re Pro­vi­si­on, wenn wir Ihr Haus geret­tet haben — und — die Pro­vi­si­on ist immer in der Finan­zie­rung enthalten.

 

Kann ich mein Haus trotz lau­fen­dem Zwangs­ver­stei­ge­rungs­ver­fah­ren verkaufen?

Sie kön­nen! Solan­ge Sie weder einen Zwangs­ver­wal­ter oder Insol­venz­ver­wal­ter im Grund­buch ste­hen haben, kön­nen Sie ver­kau­fen. Der Kauf­preis muss aller­dings die For­de­run­gen aller Grund­buch­gläu­bi­ger decken. Ist das nicht der Fall, müs­sen Sie mit den Gläu­bi­gern ver­han­deln. Haben Sie einen Zwangs- und/oder Insol­venz­ver­wal­ter, muss der Ver­kauf mit denen abge­stimmt werden.

 

Droht die Zwangs­ver­stei­ge­rung? Las­sen Sie es nicht soweit kommen!

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