Mit uns können Sie die Zwangsversteigerung verhindern

Zwangs­ver­stei­ge­rung verhindern

Sie brau­chen eine kla­re Aus­sa­ge zur Ret­tung Ihres Hau­ses bzw. der Immo­bi­lie. Sie brau­chen eine kla­re Aus­sa­ge zum Ablauf und zur Dau­er der Abwick­lung. Sie brau­chen eine kla­re Aus­sa­ge zu den Kos­ten. Wir brau­chen Infor­ma­tio­nen um Ihre Zwangs­ver­stei­ge­rung ver­hin­dern zu kön­nen. Spre­chen Sie mit uns. In 99% aller Fäl­le kön­nen wir nach dem Erst­ge­spräch eine kla­re Aus­sa­ge (Ablauf, Dau­er, Kos­ten) zur Immo­bi­li­en­ret­tung machen.

Mit uns die Zwangs­ver­stei­ge­rung verhindern!

Zwangs­ver­stei­ge­rung ver­hin­dern ist unser Geschäft seit über 35 Jah­ren. Unse­re Erfah­rung ist Ihr Vor­teil. Daher müs­sen Sie bei uns auch kei­ne obsku­ren Ver­trä­ge abschlies­sen. Wenn Sie mit uns spre­chen, wis­sen wir, nach weni­gen Minu­ten, wel­che Lösung sich für Sie anbie­tet. Ob wir nun durch eine neue Finan­zie­rung die Zwangs­ver­stei­ge­rung ver­hin­dern, oder ob wir eine Inves­to­ren­lö­sung vor­schla­gen um die Zwangs­ver­stei­ge­rung zu ver­hin­dern, hängt immer vom Ein­zel­fall ab.

Sie wol­len, das wir die Zwangs­ver­stei­ge­rung  ver­hin­dern, weil Ihre eige­nen Bemü­hun­gen bis­her geschei­tert sind. Die Grün­de lie­gen meist auf der Hand. Zu einer Zwangs­ver­stei­ge­rung gehö­ren Voll­stre­ckungs­mass­nah­men. Die­se sind in der Regel von der finan­zie­ren­den Bank oder von ande­ren Gläu­bi­gern ver­an­lasst und haben Aus­wir­kun­gen auf Ihre Schufa. Ist die Schufa erst mal nega­tiv, ste­hen Ihnen kaum noch Ban­ken mit einer Finan­zie­rung zur Sei­te. Wir haben 5 Ban­ken mit deren Finan­zie­run­gen wir Ihre dro­hen­de Zwangs­ver­stei­ge­rung ver­hin­dern können.

Fünf Ban­ken die helfen

Über die Jah­re haben wir, im Gegen­satz zu vie­len Ande­ren, nicht nur eine Bank, son­dern fünf Ban­ken, die für Finan­zie­run­gen trotz nega­ti­ver Schufa zur Ver­fü­gung ste­hen. Hier kön­nen wir, im bes­ten Fall, die ers­ten 60% des benö­tig­ten Kapi­tals zu “nor­ma­len” Kon­di­tio­nen finan­zie­ren. Nur der Rest­be­trag, bis zu € 30.000.- über dem gericht­lich fest­ge­stell­ten Ver­kehrs­wert, muss dann mit einer deut­lich teu­re­ren Kon­di­ti­on finan­ziert wer­den. Ihr Vor­teil: Im Mix der bei­den Zins­sät­ze redu­ziert sich Ihre monat­li­che Raten­be­las­tung erheb­lich. Für eine Finan­zie­rung sind aller­dings immer aus­rei­chen­de Ein­kom­men erfor­der­lich. Will heis­sen, Ihre Kapi­tal­dienst­fä­hig­keit muss nach­ge­wie­sen werden.

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Wir haben 3 Investoren-Modelle

  1. Der klas­si­sche Kauf / Rückkauf

Hier kauft der Inves­tor das Haus zu einem Preis, mit dem Ihre Ver­bind­lich­kei­ten abge­löst wer­den, die Lauf­zeit beträgt meist 5 Jah­re.  Gleich­zei­tig erhal­ten Sie ein nota­ri­el­les unwi­der­ruf­li­ches Kauf­an­ge­bot, das  kön­nen Sie jeder­zeit, gegen Ablö­sung der Rest­schul­den, anneh­men. Gelingt das inner­halb von 2 Jah­ren, bekä­me der Inves­tor die gezahl­te Grund­er­werbs­steu­er zurück — und Sie müss­ten kei­ne zah­len. Der Ide­al­fall! Womit wir auch gleich beim Nach­teil von Kauf / Rück­kauf wären, der Grund­er­werbs­steu­er. Die­se kann bis zu 6,5% betra­gen. Die­ses Über­nah­me­mo­dell hat aber auch eini­ge Riesenvorteile.

  • Neh­men wir an Sie haben sich so hoch ver­schul­det, dass durch den Ver­kauf an den Inves­tor nicht alle Kre­dit­ver­bind­lich­kei­ten abge­löst wer­den kön­nen. Die Gefahr, das einer die­ser Gläu­bi­ger wei­ter in die Immo­bi­lie voll­streckt, ist damit wei­test­ge­hend gebannt. Mit einem Inves­tor kön­nen Sie also auch die Zwangs­ver­stei­ge­rung verhindern.
  • Wenn der Wert des Hau­ses es erlaubt, kön­nen Sie auch noch Geld zur frei­en Ver­fü­gung bekom­men. Damit kön­nen Sie, in wirt­schaft­lich schwe­ren Zei­ten, den Kapi­tal­dienst sicher­stel­len bis Sie (oder ein Fami­li­en­mit­glied) in der Lage sind, sel­ber eine Hypo­thek zu bekommen
  • Oder Sie wol­len das Haus ohne­hin in eini­gen Jah­ren ver­kau­fen. Dann haben Sie hier die Mög­lich­keit, dass über die Höhe der Finan­zie­rung zu regeln. Zum Kon­takt­for­mu­lar

2. Das Bürg­schafts­mo­dell (bis max. € 300.000,-)

  • Hier stellt Ihnen ein Inves­tor sei­ne Boni­tät zur Ver­fü­gung und Sie bekom­men eine Finan­zie­rung, mit der Sie die Zwangs­ver­stei­ge­rung ver­hin­dern können.
  • Es fällt kei­ne Grund­er­werbs­steu­er an weil kein Kauf statt­fin­det. Sie blei­ben Eigen­tü­mer Ihres Hauses.
  • Lauf­zeit auch hier 5 Jah­re, mit Ver­län­ge­rungs-Opti­on. Ide­al auch wenn Kin­der dann für die Über­nah­me des Hau­ses zur Ver­fü­gung ste­hen weil, z. B. die Aus­l­bil­dung oder das Stu­di­um, been­det sind. Eine gute Mög­lich­keit auch wenn Sie aus Alters­grün­den ohne­hin den Ver­kauf geplant hat­ten — nur eben nicht durch die Zwangs­ver­stei­ge­rung.
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3. Der Miet­kauf

Hier kauft eben­falls ein Inves­tor Ihr Haus. Sie schlies­sen einen Miet­kauf­ver­trag über Ihr Haus (Lauf­zeit 10 Jah­re) und mie­ten Ihr Haus zurück, auch sale and lea­se­back genannt. Neben der monat­li­chen Mie­te zah­len Sie einen Betrag zur Til­gung (Anspar­be­trag). Die­ses Geld ist nach Ablauf des Ver­tra­ges qua­si Ihr Eigen­ka­pi­tal, bzw. die­ses Geld wird zur Til­gung ein­ge­setzt und redu­ziert den Kauf­preis. Nach­teil auch hier die Grund­er­werbs­steu­er, aber auch so kön­nen Sie die Zwangs­ver­stei­ge­rung verhindern. 

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Für Selbst­stän­di­ge

Selbst­stän­di­ge wis­sen, Geld zu bekom­men ist da schon schwer. Wenn aber nun noch eine nega­ti­ve Schufa, die dro­hen­de Zwangs­ver­stei­ge­rung und — mög­li­cher Wei­se — schlech­te Erlö­se dazu­kom­men, ist es dem Lai­en kaum mög­lich das wie­der zu regeln. Hier bie­ten sich die Inves­to­ren­mo­del­le an. So gewin­nen Sie Zeit sich wie­der neu auf­zu­stel­len. Spre­chen Sie mit uns.

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