Mit Investoren Zwangsversteigerung verhindern
Mit Investoren Zwangsversteigerung verhindern bzw. endgültig abschließen. Aber es gibt erhebliche Unterschiede in der Vertragsgestaltung diverser Anbieter und welche Auswirkungen haben die gestiegenen Zinsen auf die Möglichkeit eines Investorenengagements um die Zwangsversteigerung Ihre Immobilie zu verhindern. Lesen Sie hier weiter zu Hilfe bei Zwangsversteigerung durch Investoren.
Hilfe bei Zwangsversteigerung durch Investoren:
- Ein Investor kauft die Forderung/en der Banken/Gläubiger raus. Dadurch ist der Zwangsversteigerungsgrund erledigt und der Eigentümer sofort “erlöst”. Es ist auch auch möglich, eine komplette Sanierung Ihrer Finanzen durchzuführen und alle Verbindlichkeiten abzulösen.
- Auch wenn Sie nur noch für einen begrenzten Zeitraum in Ihrem Haus wohnen wollen, z. B. fünf Jahre, ist der Kauf durch unsere Investoren durchaus eine Möglichkeit, die Zwangsversteigerung zu verhindern.
- Der Eigentümer bleibt weiter in seinem Objekt wohnen und zahlt das Darlehen an den Investor zurück.
- Daneben stellen wir dem Eigentümer einen Finanzplan auf, mit dem er in der Lage ist, sein Eigentum nach einem vereinbartem Zeitraum, abhängig von der Schufa (angestrebt werden drei bis fünf Jahre), zurück zu kaufen — Rückkaufsrecht notariell garantiert und grundbuchlich abgesichert.
Wichtig für Sie!
Es gibt sehr große Unterschiede bei den Angeboten im Internet. Wenn Sie selber zurückkaufen wollen, aber Ihre Schufa negativ ist, brauchen Sie den Investor für mindestens 3 Jahre. Denn erst 3 Jahre nach Erledigung werden Ihre Schufaeinträge gelöscht. Daher sind folgende Fragen wichtig:
- Bekommen Sie genug Zeit (3 Jahre) bis Ihre Schufa wieder “sauber” ist? Bei uns immer!
- Welche Kosten werden verlangt? Wir (unsere Investorenpartner) machen Ihnen gerne ein Angebot!
- Falls es doch schiefgeht: Wer bekommt den Übererlös im Fall des Verkaufs? Sie verhandeln mit dem Investor die Vertragsmodalitäten!
Welches Konzept für den Erhalt Ihres Eigentums das Richtige ist, können wir Ihnen erst sagen, wenn wir Sie bzw. Ihren Fall kennengelernt haben und über die Hintergründe informiert sind. In vielen Fällen verzichten unsere Investoren auf eine Umschreibung im Grundbuch, Sie bleiben Eigentümer. Das spart Grunderwerbssteuer. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass wir unser Honorar nur bei erfolgreicher Rettung der Immobilie erhalten. Keine Hilfe, kein Honorar! Wir sagen Ihnen schon im ersten Telefonat ob, und wie, wir die Zwangsversteigerung durch einen Investor abwenden können.