Zwangsversteigerung verhindern
Sie brauchen eine klare Aussage zur Rettung Ihres Hauses bzw. der Immobilie. Sie brauchen eine klare Aussage zum Ablauf und zur Dauer der Abwicklung. Sie brauchen eine klare Aussage zu den Kosten. Wir brauchen Informationen um Ihre Zwangsversteigerung verhindern zu können. Sprechen Sie mit uns. In 99% aller Fälle können wir nach dem Erstgespräch eine klare Aussage (Ablauf, Dauer, Kosten) zur Immobilienrettung machen.
Mit uns die Zwangsversteigerung verhindern!
Zwangsversteigerung verhindern ist unser Geschäft seit über 35 Jahren. Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil. Daher müssen Sie bei uns auch keine obskuren Verträge abschliessen. Wenn Sie mit uns sprechen, wissen wir, nach wenigen Minuten, welche Lösung sich für Sie anbietet. Ob wir nun durch eine neue Finanzierung die Zwangsversteigerung verhindern, oder ob wir eine Investorenlösung vorschlagen um die Zwangsversteigerung zu verhindern, hängt immer vom Einzelfall ab.
Sie wollen, das wir die Zwangsversteigerung verhindern, weil Ihre eigenen Bemühungen bisher gescheitert sind. Die Gründe liegen meist auf der Hand. Zu einer Zwangsversteigerung gehören Vollstreckungsmassnahmen. Diese sind in der Regel von der finanzierenden Bank oder von anderen Gläubigern veranlasst und haben Auswirkungen auf Ihre Schufa. Ist die Schufa erst mal negativ, stehen Ihnen kaum noch Banken mit einer Finanzierung zur Seite. Wir haben 5 Banken mit deren Finanzierungen wir Ihre drohende Zwangsversteigerung verhindern können.
Fünf Banken die helfen
Über die Jahre haben wir, im Gegensatz zu vielen Anderen, nicht nur eine Bank, sondern fünf Banken, die für Finanzierungen trotz negativer Schufa zur Verfügung stehen. Hier können wir, im besten Fall, die ersten 60% des benötigten Kapitals zu “normalen” Konditionen finanzieren. Nur der Restbetrag, bis zu € 30.000.- über dem gerichtlich festgestellten Verkehrswert, muss dann mit einer deutlich teureren Kondition finanziert werden. Ihr Vorteil: Im Mix der beiden Zinssätze reduziert sich Ihre monatliche Ratenbelastung erheblich. Für eine Finanzierung sind allerdings immer ausreichende Einkommen erforderlich. Will heissen, Ihre Kapitaldienstfähigkeit muss nachgewiesen werden.
Wir haben 3 Investoren-Modelle
- Der klassische Kauf / Rückkauf
Hier kauft der Investor das Haus zu einem Preis, mit dem Ihre Verbindlichkeiten abgelöst werden, die Laufzeit beträgt meist 5 Jahre. Gleichzeitig erhalten Sie ein notarielles unwiderrufliches Kaufangebot, das können Sie jederzeit, gegen Ablösung der Restschulden, annehmen. Gelingt das innerhalb von 2 Jahren, bekäme der Investor die gezahlte Grunderwerbssteuer zurück — und Sie müssten keine zahlen. Der Idealfall! Womit wir auch gleich beim Nachteil von Kauf / Rückkauf wären, der Grunderwerbssteuer. Diese kann bis zu 6,5% betragen. Dieses Übernahmemodell hat aber auch einige Riesenvorteile.
- Nehmen wir an Sie haben sich so hoch verschuldet, dass durch den Verkauf an den Investor nicht alle Kreditverbindlichkeiten abgelöst werden können. Die Gefahr, das einer dieser Gläubiger weiter in die Immobilie vollstreckt, ist damit weitestgehend gebannt. Mit einem Investor können Sie also auch die Zwangsversteigerung verhindern.
- Wenn der Wert des Hauses es erlaubt, können Sie auch noch Geld zur freien Verfügung bekommen. Damit können Sie, in wirtschaftlich schweren Zeiten, den Kapitaldienst sicherstellen bis Sie (oder ein Familienmitglied) in der Lage sind, selber eine Hypothek zu bekommen
- Oder Sie wollen das Haus ohnehin in einigen Jahren verkaufen. Dann haben Sie hier die Möglichkeit, dass über die Höhe der Finanzierung zu regeln. Zum Kontaktformular
Nicht mehr möglich, durch gesetzliche Änderungen sind:
2. Das Bürgschaftsmodell (bis max. € 300.000,-)
- Hier stellt Ihnen ein Investor seine Bonität zur Verfügung und Sie bekommen eine Finanzierung, mit der Sie die Zwangsversteigerung verhindern können.
- Es fällt keine Grunderwerbssteuer an weil kein Kauf stattfindet. Sie bleiben Eigentümer Ihres Hauses.
- Laufzeit auch hier 5 Jahre, mit Verlängerungs-Option. Ideal auch wenn Kinder dann für die Übernahme des Hauses zur Verfügung stehen weil, z. B. die Auslbildung oder das Studium, beendet sind. Eine gute Möglichkeit auch wenn Sie aus Altersgründen ohnehin den Verkauf geplant hatten — nur eben nicht durch die Zwangsversteigerung.
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3. Der Mietkauf
Hier kauft ebenfalls ein Investor Ihr Haus. Sie schliessen einen Mietkaufvertrag über Ihr Haus (Laufzeit 10 Jahre) und mieten Ihr Haus zurück, auch sale and leaseback genannt. Neben der monatlichen Miete zahlen Sie einen Betrag zur Tilgung (Ansparbetrag). Dieses Geld ist nach Ablauf des Vertrages quasi Ihr Eigenkapital, bzw. dieses Geld wird zur Tilgung eingesetzt und reduziert den Kaufpreis. Nachteil auch hier die Grunderwerbssteuer, aber auch so können Sie die Zwangsversteigerung verhindern.
Für Selbstständige
Selbstständige wissen, Geld zu bekommen ist da schon schwer. Wenn aber nun noch eine negative Schufa, die drohende Zwangsversteigerung und — möglicher Weise — schlechte Erlöse dazukommen, ist es dem Laien kaum möglich das wieder zu regeln. Hier bieten sich die Investorenmodelle an. So gewinnen Sie Zeit sich wieder neu aufzustellen. Sprechen Sie mit uns.