Zwangs­ver­stei­ge­rung Hilfe

Die wich­tigs­te Vor­aus­set­zung um bei einer Zwangs­ver­stei­ge­rung Hil­fe zu bekom­men ist: Sie müs­sen aktiv wer­den. Schrei­ben Sie uns per Kon­takt­for­mu­lar oder — noch bes­ser — rufen Sie uns an und erläu­tern Sie Ihre Situa­ti­on, dann erfah­ren Sie sofort ob und wie wir hel­fen.
In den nach­fol­gen­den Fäl­len haben die Kun­den mit uns Kon­takt auf­ge­nom­men. Nur so kön­nen wir Lösun­gen erar­bei­ten. Mit ein paar Emails hin und her, geht das nicht.

Wenn Sie bei einer dro­hen­den Zwangs­ver­stei­ge­rung Hil­fe brau­chen, ken­nen vie­le Kun­den das Gefühl “vom umwor­be­nen Neu­kun­den und Haus­be­sit­zer — zum geprü­gel­ten Hund”! Vie­le Ban­ken sind bemüht, mit den Kun­den gemein­sam Lösun­gen zu fin­den, damit man die Zwangs­ver­stei­ge­rung ver­hin­dern kann. Aber in eini­gen Fäl­len bricht die Kom­mu­ni­ka­ti­on ab, Sie haben es nun mit der Abtei­lung Ver­wer­tung, Rechts­ab­tei­lung, Coll­ec­tion, inten­si­ve Care etc. zu tun. Oft zu weit weg um mal eben vor­bei­zu­fah­ren. Wer hilft mir/uns seri­ös die Zwangs­ver­stei­ge­rung abzu­wen­den? Wir, wir haben über 30 Jah­re Erfah­rung und bie­ten Ihnen seriö­se Hil­fe bei der Zwangs­ver­stei­ge­rung, natür­lich ohne Vor­kos­ten!
Wie schnell kön­nen wir bei einer Zwangs­ver­stei­ge­rung Hil­fe anbie­ten? Wenn Sie uns alle not­wen­di­gen Unter­la­gen zur Ver­fü­gung gestellt haben, bekom­men Sie, inner­halb von 3 Tagen, ein ver­bind­li­ches Finan­zie­rungs­an­ge­bot von uns. Teil­wei­se haben unse­re Kun­den 40, 50 For­de­rungs­gläu­bi­ger. Hier hel­fen wir Licht ins Dun­kel zu brin­gen und hel­fen bei der Beschaf­fung von Ablö­se­be­trä­gen.
Wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen zu unse­ren wei­te­ren Leis­tun­gen fin­den Sie hier


Hin­weis: Wenn man bei einer Zwangs­ver­stei­ge­rung Hil­fe benö­tigt geht man damit, ver­ständ­li­cher Wei­se, nicht im Bekann­ten- u. Freun­des­kreis hau­sie­ren. Betrof­fe­ne behan­deln die Ange­le­gen­heit sehr dis­kret — wir auch. Des­halb gibt es hier kei­ne Namen.

Ein Ehe­paar mit drei Kin­dern bau­te im Jahr 2008 ein Haus. Die Gesamt­kos­ten belie­fen sich auf € 360.000,00 — voll finan­ziert. Im Jahr 2010 kommt das vier­te Kind zur Welt. In die­ser Zeit gerät das Ehe­paar in Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten. Die Hypo­thek wur­de gekün­digt und die ange­droh­te Zwangs­voll­stre­ckung ein­ge­lei­tet. Die Kun­den benö­tig­ten bei der bean­trag­ten Zwangs­ver­stei­ge­rung Hil­fe. Wir haben emp­foh­len, zunächst die Erstel­lung des Gerichts­gut­ach­tens abzu­war­ten. Nach unse­ren Erfah­run­gen in die­ser Regi­on, konn­te davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass der Ver­kehrs­wert deut­lich nied­ri­ger aus­fal­len wür­de, als der Wert, den die Bank damals finan­ziert hat­te. So kam es auch: Der vom Gericht beauf­trag­te Gut­ach­ter bewer­te­te das Haus mit € 210.000,-, also € 150.000,- nied­ri­ger, als das damals aus­be­zahl­te Dar­le­hen. Wir sind Spe­zia­lis­ten wenn Sie bei der Zwangs­ver­stei­ge­rung Hil­fe brau­chen. Trotz der nega­ti­ven Schufa konn­ten wir den Kun­den eine Finan­zie­rung von € 240.000,- zur Ver­fü­gung stel­len. In vie­len Brie­fen und Gesprä­chen mit der Bank haben wir die­se über­zeu­gen kön­nen, einem Ver­gleich zuzu­stim­men. Gegen die Zah­lung von € 240.000,- wur­de auf den Rest­be­trag ver­zich­tet (immer­hin noch € 120.000,-). Im Ergeb­nis haben unse­re Kun­den € 120.000,- weni­ger Schul­den und woh­nen — nun wie­der sor­gen­frei — in ihrem Haus.


Ein Ehe­paar, des­sen Ein­fa­mi­li­en­haus noch mit € 130.000,- belas­tet war, hat aus einer Bürg­schaft für die Toch­ter plötz­lich € 20.000,- zu bezah­len (laut Gerichts­gut­ach­ten hat das Haus einen Wert von € 150.000,-). Das war für die Ehe­leu­te nicht mehr zu stem­men. Hin­zu kam, dass ein For­ward­dar­le­hen abge­schlos­sen war, wel­ches die Bank, wegen der nun nega­ti­ven Schufa, nicht mehr aus­zahl­te. Hier wur­de zudem noch eine Nicht­ab­nah­me­ent­schä­di­gung in Höhe von € 12.000,- fäl­lig. Wir konn­ten für unse­re Kun­den die Ent­schä­di­gung bei der Bank auf nur noch € 6.000,- her­un­ter han­deln. In die­sem Fall haben wir € 165.000,- als Finan­zie­rung ver­mit­teln kön­nen. Mit die­sem Betrag wur­den die Bürg­schaft und die Nicht­ab­nah­me­prä­mie aus­ge­gli­chen und der Rest stand zur Reno­vie­rung des Bade­zim­mers zur Ver­fü­gung. Das Haus ist geret­tet, die Zwangs­ver­stei­ge­rung ver­hin­dert und die Kun­den haben wie­der Ruhe in ihren Finanzen.


Ein selbst­stän­di­ger Hand­wer­ker wur­de für einen gro­ßen Auf­trag nicht bezahlt. Auf den Mate­ri­al- und Per­so­nal­kos­ten blieb er sit­zen. So kam er in eine finan­zi­el­le Schief­la­ge und konn­te sei­ne Hypo­thek für drei Mona­te nicht bezah­len. Als die Bank die Hypo­thek gekün­digt hat, wand­te er sich an uns. Da die Ein­kom­mens­si­tua­ti­on nicht mehr gut genug für einen Bank­kre­dit war, stell­ten wir das Haus einem unse­rer Inves­to­ren vor. Der Inves­tor über­nahm das Objekt, lös­te die Hypo­the­ken ab und der Kun­de hat nun fünf Jah­re Zeit, sei­ne Fir­ma (und die Schufa) wie­der auf Vor­der­mann zu brin­gen. So konn­ten wir die Zwangs­ver­stei­ge­rung abwen­den und eine Men­ge Ver­fah­rens­kos­ten für den Kun­den einsparen.


Ein Ehe­paar mit 3 Kin­dern hat­te durch eine län­ge­re Krank­heit erheb­lich weni­ger Ein­kom­men zu Ver­fü­gung. Nach den ers­ten Rück­last­schrif­ten brach letzt­lich alles zusam­men. Über 40 ver­schie­de­ne Gläu­bi­ger stan­den “auf der Mat­te”; der Gerichts­voll­zie­her wur­de zu einem stän­di­gen Besu­cher. Hier konn­ten wir alle Gläu­bi­ger ablö­sen. Die Fami­lie hat jetzt nur noch eine ein­zi­ge Rate zu zahlen.


Ein lei­ten­der Ange­stell­ter mit einem knapp fünf­stel­li­gen Ein­kom­men hat­te sich, um das Stu­di­um der bei­den Kin­der zu finan­zie­ren, mit Raten­kre­di­ten und Lea­sing­ra­ten für die Autos der Kin­der völ­lig über­nom­men. Es kam zu Rück­last­schrif­ten und letzt­lich zur Kün­di­gung der Hypo­thek. Hier konn­ten wir, trotz der nega­ti­ven Schufa, die Hypo­thek und die Raten­kre­di­te zusam­men­fas­sen. Die Raten­be­las­tung konn­te um über € 3.000,- monat­lich gesenkt wer­den und die dro­hen­de Zwangs­ver­stei­ge­rung wur­de verhindert.


Ein Ehe­paar hat­te gebaut, zu knapp kal­ku­liert, und immer wie­der Dar­le­hen und Kre­di­te auf­ge­nom­men, um das Haus fer­tig­zu­stel­len. Am Ende hat­ten sie ins­ge­samt 34 Dar­le­hen auf­ge­nom­men. Durch eini­ge Mona­te Kurz­ar­beit hat­te der Ehe­mann deut­lich weni­ger Net­to­ein­kom­men zur Ver­fü­gung und das Kar­ten­haus brach zusam­men. Letzt­lich ver­lor das Ehe­paar den kom­plet­ten Über­blick über ihre Finan­zen. Um bei der ein­ge­lei­te­ten Zwangs­ver­stei­ge­rung Hil­fe zu leis­ten, konn­ten wir beim Haupt­gläu­bi­ger die einst­wei­li­ge Ein­stel­lung für sechs Mona­te errei­chen und haben, For­de­rung für For­de­rung, wie­der Licht ins “Dun­kel” gebracht.
Schließ­lich konn­ten wir alle Raten­kre­di­te und die Hypo­thek zusam­men­fas­sen, was für die Kun­den eine monat­li­che Raten­er­spar­nis von € 1.750,- zur Fol­ge hat­te. So haben wir die Zwangs­ver­stei­ge­rung ver­hin­dert und die Fami­lie lebt wei­ter­hin — nun sor­gen­frei — im eige­nen Haus.

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Hier haben wir ein Glos­sar zu dem The­ma Zwangs­ver­stei­ge­rung Hil­fe eingerichtet.

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