Zwangs­ver­stei­ge­rung Glossar

Wer kann Ihr Haus zwangsversteigern? 

Wer kann die Zwangs­ver­stei­ge­rung betreiben?

Die Zwangs­ver­stei­ge­rung kann grund­sätz­lich von jedem Gläu­bi­ger der einen Titel gegen Sie erwirkt hat und sei­ne For­de­rung per Zwangs­hy­po­thek ins Grund­buch ein­tra­gen las­sen hat,  bean­tragt wer­den. Die Höhe der For­de­rung ist dabei — grund­sätz­lich — uner­heb­lich. Wegen der erheb­li­chen Kos­ten, die ein Gläu­bi­ger durch die Bean­tra­gung einer Zwangs­ver­stei­ge­rung vor­le­gen muss, sind es in der Regel Ban­ken, Behör­den oder auch die/der Exfrau/mann.
Es kön­nen auch Ban­ken bei denen Sie Raten­kre­di­te auf­ge­nom­men haben, wenn Sie denn einen Titel erwirkt haben, aus einer Zwangs­hy­po­thek die Ver­stei­ge­rung betreiben.

Tei­lungs­ver­stei­ge­rung

Ein häu­fi­ger Grund für die Zwangs­ver­stei­ge­rung des Hau­ses, ist die Tren­nung von Ehe­paa­ren. Die/der Ex möch­te aus dem Ver­kauf des Hau­ses ihren/seinen Anteil rea­li­sie­ren. Hier erle­ben wir die unglaub­lichs­ten Geschich­ten. Ein Bei­spiel: Ein Ehe­paar lässt sich schei­den und einer der Part­ner möch­te im Haus ver­blei­ben und ist bereit die noch offe­nen Hypo­the­ken zu über­neh­men und den ande­ren Part­ner aus der Mit­haft zu ent­las­sen. Da man sich nicht auf einen Wert­aus­gleich eini­gen konn­te, kam es zur Zwangs­ver­stei­ge­rung des Hau­ses. Das Gerichts­gut­ach­ten wies einen Wert von € 180.000,- aus. Die bestehen­den Hypo­the­ken belie­fen sich auf € 170.000,-. Eine Par­tei for­der­te € 80.000,- um das Haus auf den ver­blei­ben­den Part­ner zu über­tra­gen! Da weder das Geld für eine solch hohe Aus­gleichs­zah­lung vor­han­den war, der Wert des Hau­ses eine Finan­zie­rung nicht zuließ, wur­de das Haus für € 130.000,- ver­stei­gert. Die unein­sich­ti­ge Par­tei haf­tet nun hälf­tig für den offe­nen Rest­be­trag bei der Hypo­the­ken­bank — das Haus ist weg.

Gegen unein­sich­ti­ge, jeg­li­che Rea­li­tät igno­rie­ren­de Expartner/innen ist lei­der kein Kraut gewach­sen. Hier kön­nen Sie nur, unter Ein­schal­tung einer unse­rer Inves­to­ren, das Haus erstei­gern. Das spart oft einen Hau­fen Geld und Ärger. Spre­chen Sie mit uns oder lesen Sie hier zu dem The­ma Inves­to­ren

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