Zwangsversteigerung Glossar
Wer kann Ihr Haus zwangsversteigern?
Wer kann die Zwangsversteigerung betreiben?
Die Zwangsversteigerung kann grundsätzlich von jedem Gläubiger der einen Titel gegen Sie erwirkt hat und seine Forderung per Zwangshypothek ins Grundbuch eintragen lassen hat, beantragt werden. Die Höhe der Forderung ist dabei — grundsätzlich — unerheblich. Wegen der erheblichen Kosten, die ein Gläubiger durch die Beantragung einer Zwangsversteigerung vorlegen muss, sind es in der Regel Banken, Behörden oder auch die/der Exfrau/mann.
Es können auch Banken bei denen Sie Ratenkredite aufgenommen haben, wenn Sie denn einen Titel erwirkt haben, aus einer Zwangshypothek die Versteigerung betreiben.
Teilungsversteigerung
Ein häufiger Grund für die Zwangsversteigerung des Hauses, ist die Trennung von Ehepaaren. Die/der Ex möchte aus dem Verkauf des Hauses ihren/seinen Anteil realisieren. Hier erleben wir die unglaublichsten Geschichten. Ein Beispiel: Ein Ehepaar lässt sich scheiden und einer der Partner möchte im Haus verbleiben und ist bereit die noch offenen Hypotheken zu übernehmen und den anderen Partner aus der Mithaft zu entlassen. Da man sich nicht auf einen Wertausgleich einigen konnte, kam es zur Zwangsversteigerung des Hauses. Das Gerichtsgutachten wies einen Wert von € 180.000,- aus. Die bestehenden Hypotheken beliefen sich auf € 170.000,-. Eine Partei forderte € 80.000,- um das Haus auf den verbleibenden Partner zu übertragen! Da weder das Geld für eine solch hohe Ausgleichszahlung vorhanden war, der Wert des Hauses eine Finanzierung nicht zuließ, wurde das Haus für € 130.000,- versteigert. Die uneinsichtige Partei haftet nun hälftig für den offenen Restbetrag bei der Hypothekenbank — das Haus ist weg.
Gegen uneinsichtige, jegliche Realität ignorierende Expartner/innen ist leider kein Kraut gewachsen. Hier können Sie nur, unter Einschaltung einer unserer Investoren, das Haus ersteigern. Das spart oft einen Haufen Geld und Ärger. Sprechen Sie mit uns oder lesen Sie hier zu dem Thema Investoren