Zwangsversteigerung abwenden!
Über uns
Sie wollen — verständlicher Weise — die Zwangsversteigerung abwenden und — möglichst schnell — das Problem gelöst wissen. Da wollen wir zunächst mal die Begrifflichkeiten entzerren. Im Internet wird oft geworben mit:
- Zwangsversteigerung abwenden
(wie — nur den Termin?) - Zwangsversteigerung verhindern
(wie — nur den Termin?) - Zwangsversteigerung stoppen
(wie — nur den Termin?)
die Liste ließe sich beliebig verlängern.
Wir unterscheiden hier deutlich. Einen Zwangsversteigerungstermin abwenden, verhindern oder stoppen, bedeutet Zeit für die Lösung (Finanzierung, Investoren etc.) zu erhalten. In fast allen Fällen benötigen Sie am Ende eine Finanzierung um die betreibenden Gläubiger abzulösen. Erst dann ist die Zwangsversteigerung, nach unserem Verständnis, abgewendet. Hilfe bei Zwangsversteigerung bedeutet daher bei uns, die Zwangsversteigerung durch die Ablösung der Gläubiger zu erledigen — und zwar endgültig! Im “Normalfall” stellen wir alle Ihre Verbindlichkeiten wie Kredite, Dispo, Kreditkarten etc. durch eine neue Finanzierung glatt. Sie haben anschließend nur noch eine einzige monatliche Rate. So haben Sie wieder einen Überblick über Ihre Finanzen und die Zwangsversteigerung ist verhindert.
Unser Team besteht aus 8 Leuten mit zum Teil mehr als 30-jähriger Erfahrung. Unser Ziel: Die Zwangsversteigerung verhindern. Dazu benötigen Sie eine Finanzierung. Mit juristischen Tricks kann man Zeit gewinnen, aber man schiebt damit die Zwangsversteigerung nur vor sich her, dass führt aber letzlich trotzdem zum Verlust des Hauses. Über gewachsene Strukturen haben wir Zugriff auf alle Finanzmarktinstrumente, inklusive privater Investoren, die für diese spezielle und sensible Tätigkeit erforderlich sind. Ist eine Finanzierung nicht möglich, können wir auch mit einem Investor die Zwangsversteigerung abwenden. Wir unterscheiden hier drei Modelle:
- Kauf/Rückkauf
Übernahme Ihres Hauses durch Kauf für 5 — 8 Jahre. Honorar pro Jahr 3% zzgl. ges. MwSt.. Die Refinanzierungskosten werden 1 zu 1 an Sie weitergegeben. Rückkauf ohne zusätzliche Aufschläge. Selbst bei einem Verkauf bleibt der Übererlös in voller Höhe bei Ihnen. Nachteil ist hier die fällige Grunderwerbssteuer von bis zu 6,5%. - Treuhandmodell
Konditionen wie bei Kauf/Rückkauf — aber — Sie bleiben Eigentümer! Vorteil keine Grunderwerbssteuer! Sie müssen hier allerdings Ihre Kapitaldienstfähigkeit nachweisen. Dieses Modell steht daher nur Kunden mit einem entsprechenden Einkommen zur Verfügung. - Mietkauf
Hier erwirbt der Investor Ihr Haus und schliesst mit Ihnen einen Mietkaufvertrag (meist 10 Jahre) ab. Sie zahlen eine marktübliche Miete und zusätzlich einen Betrag um das Darlehen zu tilgen bzw. Eigenkapital anzusparen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit gehört das Haus wieder Ihnen — so können Sie die Zwangsversteigerung abwenden
Sprechen Sie mit uns. Wir finden dann sehr schnell heraus, welche Art von Hilfe zur Abwendung der Zwangsversteigerung in Ihrem Fall sinvoll ist.