Hypo­hil­fe – Finanzierungslösungen

Hil­fe für
Haus­be­sit­zer

Wenn die Raten drü­cken, die Schufa nicht mehr sau­ber ist oder sogar eine Zwangs­ver­stei­ge­rung droht: Wir suchen mit Ihnen nach einer Finan­zie­rungs­lö­sung, die Ihr Bud­get entlastet.

  • Umschul­dung auch bei nega­ti­ver Schufa prüfen
  • Raten­kre­di­te zu einer Rate zusammenfassen
  • Unter­stüt­zung bei dro­hen­der Zwangsversteigerung

Kos­ten­losErst­ein­schät­zung
Dis­kretver­trau­li­che Beratung
Per­sön­lichfes­ter Ansprechpartner
§34i GewOregis­trier­ter Vermittler

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Ihre Haus­bank sagt Nein – und die Zeit drängt

Ein nega­ti­ver Schufa-Ein­trag ver­hin­dert die Umschul­dung Ihrer Baufinanzierung.
Meh­re­re Raten­kre­di­te und Dis­po fres­sen jeden Monat Ihr Ein­kom­men auf.
Die Bank hat Ihr Dar­le­hen gekün­digt oder mit Kün­di­gung gedroht.
Es liegt bereits ein Schrei­ben zur Zwangs­ver­stei­ge­rung vor.

Sie sind damit nicht allein – und oft gibt es mehr Mög­lich­kei­ten, als die Haus­bank aufzeigt.

So kön­nen wir helfen

Drei Wege aus der finan­zi­el­len Enge

Umschul­dung trotz nega­ti­ver Schufa

Ihre Immo­bi­lie ist ein Wert. Wir prü­fen, ob Ihre bestehen­de Finan­zie­rung über spe­zia­li­sier­te Ban­ken abge­löst wer­den kann – auch wenn Ihre Schufa nicht mehr ein­wand­frei ist.

  • Ablö­sung der bis­he­ri­gen Bank
  • Neue, trag­ba­re Monatsrate
  • Zugang zu Spezialbanken

Umschul­dung prü­fen lassen →

Raten­kre­di­te zusammenfassen

Auto­kre­dit, Raten­kre­di­te, Dis­po: Über ein grund­schuld­be­si­cher­tes Nach­rang­dar­le­hen las­sen sich meh­re­re teu­re Kre­di­te zu einer ein­zi­gen Rate bündeln.

  • Eine Rate statt vieler
  • Besi­che­rung über Ihre Immobilie
  • Mehr Luft im Monatsbudget

Kre­di­te bündeln →

Hil­fe bei Zwangsversteigerung

Droht die Zwangs­ver­stei­ge­rung, zählt jede Woche. Wir suchen nach einer Finan­zie­rung, mit der die For­de­rung abge­löst und das Ver­fah­ren mög­lichst been­det wer­den kann.

  • Schnel­le Prü­fung Ihrer Lage
  • Ablö­se­fi­nan­zie­rung über Partnerbanken
  • Dis­kre­te Abwicklung

Jetzt drin­gend anfragen →

Ablauf

In drei Schrit­ten zur Lösung

Anfra­ge senden

Fül­len Sie das kur­ze For­mu­lar aus oder rufen Sie uns an. Das dau­ert nur zwei Minu­ten und ist unverbindlich.

Per­sön­li­ches Gespräch

Wir bespre­chen Ihre Situa­ti­on offen und ver­trau­lich und sagen Ihnen ehr­lich, wel­che Wege rea­lis­tisch sind.

Finan­zie­rung umsetzen

Wir berei­ten die Unter­la­gen auf, ver­han­deln mit pas­sen­den Ban­ken und beglei­ten Sie bis zur Auszahlung.

War­um Hypohilfe

Spe­zia­li­siert auf schwie­ri­ge Fälle

Vie­le Ver­mitt­ler arbei­ten nur mit „glat­ten“ Fäl­len. Wir haben uns auf Haus­be­sit­zer spe­zia­li­siert, bei denen die Haus­bank abwinkt – und ken­nen die Ban­ken, die genau­er hinschauen.

Per­sön­li­cher Ansprech­part­nerKei­ne Hot­line, kein Call­cen­ter – Sie spre­chen immer mit der­sel­ben Person.
Ehr­li­che Ein­schät­zungWir sagen Ihnen offen, was mög­lich ist und was nicht.
Zugang zu Spe­zi­al­ban­kenPart­ner, die auch bei Schufa-Ein­trä­gen finanzieren.
Dis­kret & ver­trau­lichIhre Daten und Ihre Situa­ti­on blei­ben unter uns.

Kos­ten­los & unverbindlich

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Wir mel­den uns in der Regel inner­halb von 24 Stun­den (werk­tags) bei Ihnen.


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Häu­fi­ge Fragen

Das fra­gen uns Haus­be­sit­zer oft

Ist eine Umschul­dung mit nega­ti­vem Schufa-Ein­trag über­haupt möglich?

Das hängt vom Ein­zel­fall ab. Ent­schei­dend sind vor allem der Wert Ihrer Immo­bi­lie, die Höhe der Rest­schuld und Ihr Ein­kom­men. Eini­ge spe­zia­li­sier­te Ban­ken bewer­ten die­se Fak­to­ren stär­ker als den Schufa-Score. Eine Zusa­ge kön­nen wir vor­ab nicht ver­spre­chen – aber wir prü­fen Ihre Chan­cen ehrlich.

Was ist ein Nachrangdarlehen?

Ein Nach­rang­dar­le­hen wird über eine Grund­schuld im zwei­ten (oder spä­te­ren) Rang auf Ihrer Immo­bi­lie abge­si­chert. Damit las­sen sich teu­re, unbe­si­cher­te Raten­kre­di­te ablö­sen und zu einer Rate zusam­men­fas­sen. Die bestehen­de Bau­fi­nan­zie­rung bleibt dabei in der Regel unverändert.

Kann eine Zwangs­ver­stei­ge­rung noch gestoppt werden?

Oft ja – grund­sätz­lich bis zum Zuschlag im Ver­stei­ge­rungs­ter­min, wenn die For­de­rung des Gläu­bi­gers abge­löst wird. Je frü­her Sie sich mel­den, des­to mehr Optio­nen gibt es. Für recht­li­che Schrit­te emp­feh­len wir zusätz­lich einen Fachanwalt.

Was kos­tet die Ersteinschätzung?

Die Erst­ein­schät­zung ist für Sie kos­ten­los und unverbindlich.

Wel­che Unter­la­gen brau­che ich?

Für die ers­te Ein­schät­zung rei­chen Ihre Anga­ben aus dem For­mu­lar. Im nächs­ten Schritt erhal­ten Sie von uns eine über­sicht­li­che Unterlagenliste.

War­ten Sie nicht, bis es zu spät ist

Je frü­her wir spre­chen, des­to mehr Mög­lich­kei­ten haben Sie. Rufen Sie uns an:

☎ 02301 919830
Oder online anfragen

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Immo­bi­li­ar­dar­le­hens­ver­mitt­ler nach § 34i Abs. 1 S. 1 GewO, regis­triert bei der IHK zu Dort­mund unter der Regis­ter­num­mer D‑W-118-FGA8-34. Ein­zu­se­hen unter www.vermittlerregister.info. Die Regis­trie­rungs­an­mel­dung nach § 34c GewO erfolg­te über den Kreis Unna unter der Num­mer 32.1/32 35 02–2‑46/15.

Hin­weis: Wir ver­mit­teln Finan­zie­run­gen und leis­ten kei­ne Rechts- oder Schuld­ner­be­ra­tung. Eine Finan­zie­rungs­zu­sa­ge hängt von der Prü­fung durch die jewei­li­ge Bank ab.

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