Hilfe bei Zwangsversteigerung
Wir helfen
- mit aktuell 5 Banken, also mit einer Umschuldung von Hypothek und Ratenkrediten — trotz negativer Schufa. So können wir die Zwangsversteigerung abwenden und Sie bleiben in Ihren eigenen vier Wänden.
- mit Investoren durch die “befristete Übernahme” (max. 5 Jahre) des Objektes. Die Besonderheit: Die Investoren stehen auch für 7stellige Beträge zur Verfügung. Auch so können wir (Sie) kurzfristig die Zwangsversteigerung verhindern.
- Investoren: Mit unserem “Liquiditätsmodell Kauf/Rückkauf”, nur möglich bei 1. rangiger Besicherung. So bekommen Sie auch bei vorübergehender Arbeitslosigkeit, oder als Selbstständiger mit vorrübergehend schlechten Zahlen, eine Hypothek bzw. eine Umschuldung und damit die Möglichkeit Ihre Immobilie zu retten.
- durch Verhandlungen (Mediation) mit Ihren Gläubigern erreichen wir oft Forderungsnachlässe und/oder die einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung.
- Notfalls mit der Aufhebung des Termins, auch kurzfristig, durch einen Fachanwalt*
Es gibt noch zahlreiche weitere Möglichkeiten der Hilfe bei Zwangsversteigerung. Hierbei kommt es immer auf den Einzelfall an: Ihren individuellen Fall. Unser Ziel ist es Ihnen (und uns) die nötige Zeit zu verschaffen, die Sie von den Gläubigern nicht mehr bekommen, um Ihr Eigentum zu retten. Im Anschluss haben wir Zugriff auf über 5 Banken, wodurch wir eine Umfinanzierung für Sie erreichen können.
Hilfe bei Zwangsversteigerung durch Investoren:
- Ein Investor kauft die Forderung/en der Banken/Gläubiger raus. Dadurch ist der Eigentümer sofort schuldenfrei. Diese Option macht jedoch nur Sinn, wenn Ihre aktuelle Bonität für eine Hypothekenfinanzierung nicht ausreicht, da hier bis zu 6,5% Grunderwerbssteuer zzgl. Vertragskosten fällig werden.
- Auch wenn Sie nur noch für einen begrenzten Zeitraum in Ihrem Haus wohnen wollen, z. B. fünf Jahre, ist der Kauf durch unsere Investoren durchaus eine Möglichkeit, die Zwangsversteigerung zu verhindern.
- Der Eigentümer bleibt weiter in seinem Objekt wohnen und zahlt das Darlehen an uns zurück.
- Daneben stellen wir dem Eigentümer einen Finanzplan auf, mit dem er in der Lage ist, sein Eigentum nach einem vereinbartem Zeitraum, abhängig von der Schufa (angestrebt werden drei bis fünf Jahre), zurück zu kaufen — notariell garantiert.
Welches Konzept für den Erhalt Ihres Eigentums das Richtige ist, können wir Ihnen erst sagen, wenn wir Sie bzw. Ihren Fall kennengelernt haben und über die Hintergründe informiert sind. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass wir unser Honorar nur bei erfolgreicher Rettung der Immobilie erhalten. Keine Hilfe, kein Honorar! Wir sagen Ihnen schon im ersten Telefonat ob, und wie, wir die Zwangsversteigerung abwenden können.
Die Schritte im Einzelnen
- 1. Analyse — Zwangsversteigerung abwenden
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Wir hören zu — Sie schildern die Details zu Ihrem Fall — und wir analysieren die Verbindlichkeiten. Im Anschluss bewerten wir — kostenlos — Ihre Immobilie aufgrund Ihrer Angaben. Hierbei ist es wichtig, dass Sie offen berichten und wirklich jede Forderung angeben. Unsere Aussagen im Hinblick auf die Machbarkeit einer Finanzierung, damit wir die Zwangsversteigerung abwenden können, basieren immer auf Ihren Angaben. Wir werden nur bei Erfolg bezahlt und die Maklercourtage (3 — 6%) wird in jedem Fall mitfinanziert.
- 2. Konzept — Zwangsversteigerung stoppen
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Wir erstellen wenn nötig ein Konzept, welches sowohl die Möglichkeiten einer Finanzierung, als auch die der zeitlich begrenzten Übernahme durch einen Investor berücksichtigt. In dringenden Fällen prüfen wir, bspw. durch einen unserer Fachanwälte, eine mögliche Terminaussetzung, um die Zwangsversteigerung zu stoppen.
- 3. Lösung — Zwangsversteigerung verhindern
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Wir besprechen unser Konzept mit Ihnen. Sind Sie einverstanden, informieren wir Ihre Gläubiger über unser Konzept, holen Ablösebeträge ein und erstellen parallel dazu die Darlehensanträge bei unseren Partnerbanken. Viele Gläubiger kennen uns als zuverlässigen Partner und sind bereit die Zwangsversteigerung einstweilen einzustellen (für sechs Monate). Damit ist zunächst die Gefahr der Zwangsversteigerung verhindert und wir haben Zeit die Hilfe bei Zwangsversteigerung umzusetzen und die Finanzierung abzuwickeln.
- 4. Erfolgreicher Abschluss — Zwangsversteigerung eingestellt
- Nach Auszahlung des neuen Darlehens sind alle anderen Gläubiger abgelöst und Sie zahlen nur noch eine einzige Rate. Die betreibenden Gläubiger haben das Zwangsversteigerungsverfahren eingestellt und die Zeit der “blauen Briefe” und der Besuche des Gerichtsvollziehers sind nun Geschichte. Lesen Sie hier einige Beispiele wie wir die Zwangsversteigerung verhindert haben..
Lesen Sie hier weiter zu unseren Möglichkeiten die Zwangsversteigerung zu verhindern
* Wir führen keine Rechtsberatung durch. Der Anwalt muss von Ihnen beauftragt werden.