Zwangs­ver­stei­ge­rung abwenden!

Über uns 

Sie wol­len — ver­ständ­li­cher Wei­se — die Zwangs­ver­stei­ge­rung abwen­den und — mög­lichst schnell — das Pro­blem gelöst wis­sen. Da wol­len wir zunächst mal die Begriff­lich­kei­ten ent­zer­ren. Im Inter­net wird oft gewor­ben mit:

  • Zwangs­ver­stei­ge­rung abwen­den
    (wie — nur den Termin?)
  • Zwangs­ver­stei­ge­rung ver­hin­dern
    (wie — nur den Termin?)
  • Zwangs­ver­stei­ge­rung stop­pen
    (wie — nur den Termin?)

die Lis­te lie­ße sich belie­big verlängern.

Wir unter­schei­den hier deut­lich. Einen Zwangs­ver­stei­ge­rungs­ter­min abwen­den, ver­hin­dern oder stop­pen, bedeu­tet Zeit für die Lösung (Finan­zie­rung, Inves­to­ren etc.) zu erhal­ten. In fast allen Fäl­len benö­ti­gen Sie am Ende eine Finan­zie­rung um die betrei­ben­den Gläu­bi­ger abzu­lö­sen. Erst dann ist die Zwangs­ver­stei­ge­rung, nach unse­rem Ver­ständ­nis, abge­wen­det. Hil­fe bei Zwangs­ver­stei­ge­rung bedeu­tet daher bei uns, die Zwangs­ver­stei­ge­rung durch die Ablö­sung der Gläu­bi­ger zu erle­di­gen — und zwar end­gül­tig! Im “Nor­mal­fall” stel­len wir alle Ihre Ver­bind­lich­kei­ten wie Kre­di­te, Dis­po, Kre­dit­kar­ten etc. durch eine neue Finan­zie­rung glatt. Sie haben anschlie­ßend nur noch eine ein­zi­ge monat­li­che Rate. So haben Sie wie­der einen Über­blick über Ihre Finan­zen und die Zwangs­ver­stei­ge­rung ist verhindert.

Unser Team besteht aus 8 Leu­ten mit zum Teil mehr als 30-jäh­ri­ger Erfah­rung. Unser Ziel: Die Zwangs­ver­stei­ge­rung ver­hin­dern. Dazu benö­ti­gen Sie eine Finan­zie­rung. Mit juris­ti­schen Tricks kann man Zeit gewin­nen, aber man schiebt damit die Zwangs­ver­stei­ge­rung nur vor sich her, dass führt aber letz­lich trotz­dem zum Ver­lust des Hau­ses. Über gewach­se­ne Struk­tu­ren haben wir Zugriff auf alle Finanz­markt­in­stru­men­te, inklu­si­ve pri­va­ter Inves­to­ren, die für die­se spe­zi­el­le und sen­si­ble Tätig­keit erfor­der­lich sind. Ist eine Finan­zie­rung nicht mög­lich, kön­nen wir auch mit einem Inves­tor die Zwangs­ver­stei­ge­rung abwen­den. Wir unter­schei­den hier drei Modelle:

  1. Kauf/Rückkauf
    Über­nah­me Ihres Hau­ses durch Kauf für 5 — 8 Jah­re. Hono­rar pro Jahr 3% zzgl. ges. MwSt.. Die Refi­nan­zie­rungs­kos­ten wer­den 1 zu 1 an Sie wei­ter­ge­ge­ben. Rück­kauf ohne zusätz­li­che Auf­schlä­ge. Selbst bei einem Ver­kauf bleibt der Über­er­lös in vol­ler Höhe bei Ihnen. Nach­teil ist hier die fäl­li­ge Grund­er­werbs­steu­er von bis zu 6,5%.
  2. Treu­hand­mo­dell
    Kon­di­tio­nen wie bei Kauf/Rückkauf — aber — Sie blei­ben Eigen­tü­mer! Vor­teil kei­ne Grund­er­werbs­steu­er! Sie müs­sen hier aller­dings Ihre Kapi­tal­dienst­fä­hig­keit nach­wei­sen. Die­ses Modell steht daher nur Kun­den mit einem ent­spre­chen­den Ein­kom­men zur Verfügung.
  3. Miet­kauf
    Hier erwirbt der Inves­tor Ihr Haus und schliesst mit Ihnen einen Miet­kauf­ver­trag (meist 10 Jah­re) ab. Sie zah­len eine markt­üb­li­che Mie­te und zusätz­lich einen Betrag um das Dar­le­hen zu til­gen bzw. Eigen­ka­pi­tal anzu­spa­ren. Nach Ablauf der Ver­trags­lauf­zeit gehört das Haus wie­der Ihnen — so kön­nen Sie die Zwangs­ver­stei­ge­rung abwenden

Spre­chen Sie mit uns. Wir fin­den dann sehr schnell her­aus, wel­che Art von Hil­fe zur Abwen­dung der Zwangs­ver­stei­ge­rung in Ihrem Fall sin­voll ist.

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