hilfe bei zwangsversteigerung

Hil­fe bei Zwangsversteigerung

Wir helfen 

  • mit aktu­ell 5 Ban­ken, also mit einer Umschul­dung von Hypo­thek und Raten­kre­di­ten — trotz nega­ti­ver Schufa. So kön­nen wir die Zwangs­ver­stei­ge­rung abwen­den und Sie blei­ben in Ihren eige­nen vier Wänden.
  • mit Inves­to­ren durch unser “Bürg­schafts-Modell”. Die Beson­der­heit: Sie blei­ben Eigen­tü­mer und die Grund­er­werbs­steu­er wird nicht fäl­lig. Aller­dings gibt es hier einen Höchst­be­trag von € 250.000,-. Auch so kön­nen wir kurz­fris­tig die Zwangs­ver­stei­ge­rung verhindern.
  • mit unse­rem “Liqui­di­täts­mo­dell Kauf/Rückkauf”. So bekom­men Sie auch bei vor­über­ge­hen­der Arbeits­lo­sig­keit, oder als Selbst­stän­di­ger mit schlech­tem Ein­kom­men, eine Hypo­thek bzw. eine Umschul­dung und damit die Mög­lich­keit Ihre Immo­bi­lie zu retten.
  • durch Ver­hand­lun­gen (Media­ti­on) mit Ihren Gläu­bi­gern errei­chen wir oft For­de­rungs­nach­läs­se und/oder die einst­wei­li­ge Ein­stel­lung der Zwangs­ver­stei­ge­rung.
  • Not­falls mit der Auf­he­bung des Ter­mins, auch kurz­fris­tig, durch einen Fachanwalt*

Es gibt noch zahl­rei­che wei­te­re Mög­lich­kei­ten der Hil­fe bei Zwangs­ver­stei­ge­rung. Hier­bei kommt es immer auf den Ein­zel­fall an: Ihren indi­vi­du­el­len Fall. Unser Ziel ist es Ihnen (und uns) die nöti­ge Zeit zu ver­schaf­fen, die Sie von den Gläu­bi­gern nicht mehr bekom­men, um Ihr Eigen­tum zu ret­ten. Im Anschluss haben wir Zugriff auf über 5 Ban­ken, wodurch wir eine Umfi­nan­zie­rung für Sie errei­chen können.

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Hil­fe bei Zwangs­ver­stei­ge­rung durch Investoren:

  • Ein Inves­tor kauft die Forderung/en der Banken/Gläubiger raus. Dadurch ist der Eigen­tü­mer sofort schul­den­frei. Die­se Opti­on macht jedoch nur Sinn, wenn Ihre aktu­el­le Boni­tät für eine Hypo­the­ken­fi­nan­zie­rung nicht aus­reicht, da hier bis zu 6,5% Grund­er­werbs­steu­er zzgl. Ver­trags­kos­ten fäl­lig werden.
  • Auch wenn Sie nur noch für einen begrenz­ten Zeit­raum in Ihrem Haus woh­nen wol­len, z. B. fünf Jah­re, ist der Kauf durch unse­re Inves­to­ren durch­aus eine Mög­lich­keit, die Zwangs­ver­stei­ge­rung zu verhindern.
  • Der Eigen­tü­mer bleibt wei­ter in sei­nem Objekt woh­nen und zahlt das Dar­le­hen an uns zurück.
  • Dane­ben stel­len wir dem Eigen­tü­mer einen Finanz­plan auf, mit dem er in der Lage ist, sein Eigen­tum nach einem ver­ein­bar­tem Zeit­raum, abhän­gig von der Schufa (ange­strebt wer­den drei bis acht Jah­re), zurück zu kau­fen — nota­ri­ell garantiert.

Wel­ches Kon­zept für den Erhalt Ihres Eigen­tums das Rich­ti­ge ist, kön­nen wir Ihnen erst sagen, wenn wir Sie bzw. Ihren Fall ken­nen­ge­lernt haben und über die Hin­ter­grün­de infor­miert sind. In die­sem Zusam­men­hang wei­sen wir dar­auf hin, dass wir unser Hono­rar nur bei erfolg­rei­cher Ret­tung der Immo­bi­lie erhal­ten. Kei­ne Hil­fe, kein Hono­rar! Wir sagen Ihnen schon im ers­ten Tele­fo­nat ob, und wie, wir die Zwangs­ver­stei­ge­rung abwen­den können.

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Die Schrit­te im Einzelnen

1. Ana­ly­se — Zwangs­ver­stei­ge­rung abwenden
Wir hören zu — Sie schil­dern die Details zu Ihrem Fall — und wir ana­ly­sie­ren die Ver­bind­lich­kei­ten. Im Anschluss bewer­ten wir — kos­ten­los — Ihre Immo­bi­lie auf­grund Ihrer Anga­ben. Hier­bei ist es wich­tig, dass Sie offen berich­ten und wirk­lich jede For­de­rung ange­ben. Unse­re Aus­sa­gen im Hin­blick auf die Mach­bar­keit einer Finan­zie­rung, damit wir die Zwangs­ver­stei­ge­rung abwen­den kön­nen, basie­ren immer auf Ihren Anga­ben. Wir wer­den nur bei Erfolg bezahlt und die Mak­ler­cour­ta­ge (3 — 6%) wird in jedem Fall mitfinanziert.
2. Kon­zept — Zwangs­ver­stei­ge­rung stoppen
Wir erstel­len wenn nötig ein Kon­zept, wel­ches sowohl die Mög­lich­kei­ten einer Finan­zie­rung, als auch die der zeit­lich begrenz­ten Über­nah­me durch einen Inves­tor berück­sich­tigt. In drin­gen­den Fäl­len prü­fen wir, bspw. durch einen unse­rer Fach­an­wäl­te, eine mög­li­che Ter­min­aus­set­zung, um die Zwangs­ver­stei­ge­rung zu stoppen.
3. Lösung — Zwangs­ver­stei­ge­rung verhindern
Wir bespre­chen unser Kon­zept mit Ihnen. Sind Sie ein­ver­stan­den, infor­mie­ren wir Ihre Gläu­bi­ger über unser Kon­zept, holen Ablö­se­be­trä­ge ein und erstel­len par­al­lel dazu die Dar­le­hens­an­trä­ge bei unse­ren Part­ner­ban­ken. Vie­le Gläu­bi­ger ken­nen uns als zuver­läs­si­gen Part­ner und sind bereit die Zwangs­ver­stei­ge­rung einst­wei­len ein­zu­stel­len (für sechs Mona­te). Damit ist zunächst die Gefahr der Zwangs­ver­stei­ge­rung ver­hin­dert und wir haben Zeit die Hil­fe bei Zwangs­ver­stei­ge­rung umzu­set­zen und die Finan­zie­rung abzuwickeln.
4. Erfolg­rei­cher Abschluss — Zwangs­ver­stei­ge­rung eingestellt
Nach Aus­zah­lung des neu­en Dar­le­hens sind alle ande­ren Gläu­bi­ger abge­löst und Sie zah­len nur noch eine ein­zi­ge Rate. Die betrei­ben­den Gläu­bi­ger haben das Zwangs­ver­stei­ge­rungs­ver­fah­ren ein­ge­stellt und die Zeit der “blau­en Brie­fe” und der Besu­che des Gerichts­voll­zie­hers sind nun Geschich­te. Lesen Sie hier eini­ge Bei­spie­le wie wir die Zwangs­ver­stei­ge­rung ver­hin­dert haben..

Lesen Sie hier wei­ter zu unse­ren Mög­lich­kei­ten die Zwangs­ver­stei­ge­rung zu verhindern

* Wir füh­ren kei­ne Rechts­be­ra­tung durch. Der Anwalt muss von Ihnen beauf­tragt werden.

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